Abschleppdienst – Es entstehen erhebliche Kosten!

Der Abschleppdienst ist das Unternehmen, welches defekte Fahrzeuge abschleppt, sie birgt oder transportiert, wenn diese nicht mehr aus eigener Kraft fahren können. Das Unternehmen stellt zudem Fahrzeuge sicher. Für diese Tätigkeiten benötigen die Firmen Abschleppfahrzeuge und einen geschützten Parkplatz, um Fahrzeuge sicherzustellen. Ein Abschleppdienst wie https://www.abschleppdienst-24.com/ kann im Privatauftrag handeln, beispielsweise im Auftrag des Fahrzeugbesitzers, wenn dessen Fahrzeug einen Motorschaden hat, oder im Auftrag eines Grundstücksbesitzers. Unberechtigt abgestellte Fahrzeuge dürfen abgeschleppt werden. Auch im Auftrag von Behörden wie die Polizei oder die Ordnungsbehörde können Fahrzeuge abgeschleppt werden.

Der Abschleppunternehmer kann auch im Auftrag Dritter tätig werden!

Ein Abschleppdienst schleppt Fahrzeuge Dritter auch im Auftrag von Privatpersonen ab. In Deutschland darf man unbefugt auf einem fremden Grundstück sein Kraftfahrzeug nicht abstellen. Der Besitzer des Grundstücks kann es nämlich abschleppen lassen. Nur gegen Bezahlung von den angefallenen Abschleppkosten wird das Fahrzeug wieder herausgegeben, allerdings muss der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben.

Abschleppkosten werden meist direkt an das Abschleppunternehmen gezahlt; geschieht es nicht, fordert der Abschleppunternehmer die Kosten vom Auftraggeber ein, der kann einen Rechtsanwalt beauftragen und klagen. Eine Klage zieht hohe Folgekosten mit sich.

Automobilclubs und Versicherungsschutzbriefe beauftragen kleine, einzelne Abschleppdienste vor Ort mit der Bergung oder dem Abschleppen. Dieses sind Vertragsbetriebe und vornehmlich an ihrer Einsatzwagen-Beschriftung zu erkennen.

Bestellt man selbst einen Abschleppdienst, dann ist der Preis wichtig!

Wenn man bei einem Unfall oder nach einer Panne den Abschleppdienst beauftragt, sollten vor einer Auftragserteilung der Preis und das Ziel und die Zahlungsmodalitäten geklärt werden. Größtenteils bestehen Abschleppdienste auf Barzahlung und machen auch ein Zurückbehaltungsrecht geltend. Seriöse Abschleppdienste erkennt man in Deutschland an der deutlich ausgehängten Preisliste. Es ist in der Preisangabenverordnung (PAngV) zur Pflicht festgehalten.

In Schutzbriefen der Versicherer und Automobilclubs ist der Abschleppdienst abgedeckt!

Bei einem Autoclub-Schutzbrief und auch bei dem Schutzbrief des Autoversicherers ist der Abschleppdienst bereits im Mitgliedsbeitrag oder Versicherungsbeitrag enthalten, wenn die Fahruntüchtigkeit von demjenigen Fahrzeug bestätigt wird. Ebenso stellt man dem Fahrzeughalter einen Leihwagen zur Überbrückung zur Verfügung, die Rückfahrt mit der Bahn wird ebenfalls in der 2. Klasse bezahlt.

Auch Kosten für eine Leerfahrt werden fällig

Erscheint der Fahrer bei seinem Fahrzeug nach der Benachrichtigung von einem Abschleppdienst noch vor der Verladung und entfernt es, werden jedoch die Kosten für die Leerfahrt des Abschleppfahrzeuges gefordert. Daher sollte man sich genau überlegen ob das Fahrzeug nicht im Parkverbot steht oder unberechtigt abgestellt ist.