Erste Schritte bei meiner Scheidung

Eine Scheidung ist meistens eine höchst emotionale Angelegenheit. Haben Sie sich dazu entschieden sich scheiden zu lassen, sollten Sie die rechtlichen Gegebenheiten kennen, um Emotionen so gut es geht ausblenden zu können. Die rechtliche Beratung in Scheidungssachen übernimmt ein Scheidungsanwalt.

 

Nach einem Jahr getrennt leben ist Ihre Ehe gescheitert

 

 

Doch zunächst ist zu klären, ob Ihre Ehe tatsächlich gescheitert ist. Dies ist der Fall, wenn Sie die Lebensgemeinschaft mit Ihrem Ehepartner nicht mehr fortsetzen können und wollen. Sodann haben Sie und Ihr Partner ein sogenanntes Trennungsjahr einzulegen. Hier sind Sie bereits häuslich voneinander getrennt. Von Vorteil wäre es, sich bereits jetzt über den gemeinsamen Hausstand einig zu werden. Nur in einem Härtefall kann dieses Jahr verkürzt werden. Nach dem Trennungsjahr können Sie über Ihren Anwalt den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht einreichen. Bedenken Sie dabei jedoch, dass Sie nur einen Anwalt benötigen, wenn Sie den Antrag stellen oder mit dem Antrag Ihres Partners nicht einverstanden sind. Hat Ihr Partner die Scheidung beantragt und Sie sind damit einverstanden, brauchen Sie für das Scheidungsverfahren keinen Anwalt. Jedoch könnten Sie einen für eventuelle Folgeverfahren benötigen.

 

Das Gericht kann finanziell einspringen

 

 

Eine Scheidung verursacht viele Kosten. Es entstehen Gerichts- sowie Anwaltskosten. Dabei Hängen die auferlegten Gebühren von Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen ab. Um einen Überblick zu erhalten, ist es nicht verkehrt, bereits vorab verschiedene Scheidungsanwälte zu vergleichen.

Haben Sie kaum oder kein Geld, gibt es noch die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe bei Gericht zu beantragen. Bei diesem Verfahren prüft das Gericht Ihre finanzielle Situation und Ihre Einnahmen. Kommt es zum Entschluss, dass Sie die Gerichts- und Anwaltskosten nicht selbstständig tragen können, übernimmt es die Kosten. Allerdings wird diese Verfahrenskostenhilfe auch mehrere Jahre nach der Scheidung noch mal geprüft. Zudem besteht die Möglichkeit, dass das Gericht Ihnen einen Kostenvorschuss gewährt, den Sie in Raten zurückzahlen müssen.

 

Rentenansprüche vorab klären

 

 

Das Gericht klärt neben Ihrer Scheidung auch den sogenannten Versorgungsausgleich. Dabei werden die Renten beider Ehepartner gegeneinander aufgerechnet. Waren Sie in Ihrer Ehe in Zeiten, die von Ihrem Rentenkonto nicht erfasst werden, bekommen Sie teilweise Ansprüche Ihres Ehepartners. Diese Zeiten können beispielsweise ein Erziehungsurlaub oder eine Ausbildung sein. Von Vorteil kann es sein, diese Belege bereits vorab von Ihrer Rentenkasse zu beziehen. Ansonsten beteiligt das Gericht die entsprechenden Behörden, was das ganze Verfahren unnötig in die Länge ziehen kann.

Auch Unterhaltspflichten können im Rahmen einer Scheidung mit entschieden werden.

 

Eine Scheidung ist mental und teilweise körperlich nicht leicht zu verkraften. Kennen Sie jedoch die rechtlichen Gegebenheiten, können Sie bereits vorab tätig werden und auch dem Gericht das Verfahren vereinfachen. Dennoch wird der Scheidungsbeschluss nicht über Nacht ergehen. Ihr Scheidungsanwalt kann Ihnen hierbei natürlich auch vorab beratend zur Seite stehen.